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Zweitwohnsitzsteuer

Es ist immer wieder erstaunlich, mit welchen Dingen man sich vor einem Umzug auseinandersetzen muss: In München gibt es beispielsweise eine Zweitwohnsitzsteuer von 9% auf die Nettokaltmiete. Wie es nach ersten Recherchen aussieht, komme ich wohl nicht um diese dämliche Steuer herum: Für ein halbes Jahr ändere ich bestimmt nicht meinen Hauptwohnsitz (das ist mir zu viel Behördenrennerei) oder heirate (denn: "Als Zweitwohnungen gelten nicht: Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.")

*grrr* Wer sich solche Sachen ausdenkt... Und ist es nicht eigentlich diskriminierend, dass nur die Wohnungen von Ehepartnern, die beruflich in München leben nicht besteuert werden? Was ist denn mit eheähnlichen Gemeinschaften?

Weitere Infos zur Zweitwohnsitzsteuer

Tanja Banner

Tanja Banner (geb. Morschhäuser), Online-Journalistin und Bloggerin mit Interesse an Social Media, Astronomie und Raumfahrt. Bücherwurm. Fan des FC Bayern. Pendlerin. Online-Redakteurin bei der Frankfurter Rundschau.

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5 Kommentare

  1. Jap, mit der Zweitwohnsitzsteuer gilt hier in Aachen ähnliches… Habe einen fiesen Aufkleber über meine gute alte Heimatadresse kleben :(.

  2. Zweitwohnsitzsteuer? Ach du meine Güte!

  3. darf ich nur mal erwähnen, auch wenn das mit dem thema nix mehr zu tun hat…,dass ich hier kommentiere wie eine bekloptte und du dich schon ewig nicht mehr hast bei mir sehen lassen…ts, ts…

  4. Also für ein halbes Jahr heiraten…ich weiss nicht…

  5. Wer sich das ausdenkt? Das Bundesverfassungsgericht. Da hatte jemand geklagt – und Recht bekommen. Seit dem ist dieser Passus überall zu finden.

    zu den „eheähnlichen Gemeinschaften“: es gibt Städte, die die eingetragene Lebenspartnerschaft ebenso ausschließen (z.B. Halle). Andere machen das noch nicht. Es dürfte auch da nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste klagt. Wer dagegen nur eine „normale“ Beziehung hat, hat kaum Chancen. Die ist nämlich nach dem Grundgesetz nicht geschützt!

    Bayrisches Meldegesetz sagt übrigens: Nebenwohnsitze sind anzumelden, wenn du länger als zwei Monate da lebst. (In Sachsen ist die Regelung sechs Monate – da hättest du Glück)

    viele grüße
    rené
    zweitwohnsitzsteuer.de

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