In letzter Zeit komme ich häufiger an den Punkt, an dem ich mir denke "kann mal bitte jemand diesen Menschen das Internet erklären?". Jetzt ist es einmal wieder soweit. In diesem Fall geht es um Bilder, die Rechte an den Bildern und ein Urteil des LG Köln. Details kann man am besten in den diversen Anwaltsblogs nachlesen, das muss ich nicht mehr schlecht als Recht nacherzählen. Deshalb hier die Links:
- Der erste Blogeintrag zum Thema: das Bestatterweblog berichtet über den Fall und die Bedeutung für andere Blogs.
- Der beteiligte Anwalt Niklas Plutte schildert den Fall in seinem Blog genauer und stellt das Urteil als PDF zur Verfügung.
- Auch die Anwälte Thomas Schwenke und Thomas Stadler blicken in ihren Blogs auf das Urteil.
Ich bleibe derweil beim Kopfschütteln.
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