Im Moment beschäftige ich mich (soweit das momentan möglich ist...) mit dem Thema Hörbeispiele auf Homepages. Ganz konkret geht es um die neue Homepage meines Orchesters, die gerade am Entstehen ist. So eine Homepage ist ja nicht zum Spaß da, sondern erfüllt einen Zweck. Und im Fall eines Orchesters ist das eigentlich vorrangig die Präsentation des Orchesters. Könnte ja sein, dass ein potentieller Auftraggeber vorbeischaut und sich anhören will, wie wir klingen, wie wir interpretieren und was wir spielen. Soweit so logisch. Es gibt aber auch noch einen Haken an der Sache.
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verlangt tatsächlich für bis zu 5 Musikstücke (bis 5 Minuten) bzw. 10 Musikstücke (bis 1:45 Minuten) eine Jahrespauschale von 100 Euro (zzgl. 7% MwSt.). Voraussetzung ist dabei, dass der User die angebotenen Hörproben NICHT downloaden kann (sonst wird's wahrscheinlich noch teuerer...) und dass auf der Homepage kein Geld durch Werbung etc. verdient wird.
Ich habe jetzt genau zwei Fragen dazu:
1. Was ist denn so schlimm daran, wenn ein Musikverein eine 30-Sekunden-Hörprobe von einem selbst interpretierten Stück online anbietet? Der User bekommt dadurch einen Eindruck vom Orchester, aber die 30 Sekunden reichen nicht, um das ganze Stück zu kennen.
2. Wie hoch ist die jährliche GEMA-Rechnung von Amazon?? Dort gibt's doch im Normalfall zu jeder CD massenweise Hörproben...
22. Dezember 2005 at 23:01
ad 1: Was sind das denn für Stücke? Wenn die alt genug sind, sollten sie doch Gema-frei sein. Ansonsten sollen halt die Autorenrechte abgegolten werden, und in dem Falle werden selbst für Live-Konzerte Gebühren fällig.
23. Dezember 2005 at 11:15
Wozu die GEMA da ist, ist mir schon klar. Trotzdem verstehe ich es nicht. Immerhin haben wir ja die Noten schon gekauft (sowas ist auch nicht gerade billig…). Und natürlich sind die meisten unserer Stücke noch nicht so alt und kosten.